Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift bei Rollstuhl
- Handläufe, Türverbreiterungen
Die Förderbank des Landes unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.
Die BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen im Bestand finanziert werden können. Dazu gehören das Überwinden von Stufen und Geschossen, der Umbau von Bädern, Türverbreiterungen, Handläufe sowie Treppenlifte in Innen- und Außenbereichen. Je nach Programm erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, als zinsverbilligtes Darlehen oder als Kombination. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien, Einkommens- und Objektvoraussetzungen sowie die korrekte Reihenfolge: erst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, dann die Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung. In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kann ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen eingesetzt werden. Wichtig: Programmstände, Budgets und Konditionen werden regelmäßig fortgeschrieben. Auf dieser Seite findest du die verlässlichen Kontaktwege, eine kompakte Faktentabelle, eine Liste typischer förderfähiger Maßnahmen, einen schlanken Schritt-für-Schritt-Ablauf sowie einen Vordruck für die Beantragung. Prüfe vor Einreichung bitte stets den aktuellen Stand bei der BAB beziehungsweise deiner zuständigen Stelle vor Ort.
BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421 9600-0
E-Mail: info@bab-bremen.de
Je nach Programm erfolgt die Antragstellung über die zuständige Stelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Die genaue Verfahrensbeschreibung nennt die BAB im jeweiligen Programmleitfaden.
Aspekt | Kurzinfo |
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Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (z. B. Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen, je nach Programmlinie |
Zielgruppe | Eigennutzer; ggf. Vermieter – Details je Richtlinie |
Kombination | Pflegekassenzuschuss, kommunale Mittel, ggf. Kredit als Ergänzung |
Antragsweg | Nach Richtlinie: BAB/Kommunalstelle/Hausbank; Angebot und Nachweise beifügen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Bremen oder Bremerhaven; Einkommens- und Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; Miet- und Beihilferecht beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Bremen. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht einen sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern.
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.