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Barrierefreiheit vs. Brandschutz

· Autor: Redaktion

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreiheit und Brandschutz gelten oft als Gegensätze – die eine fordert Leichtigkeit, der andere Widerstand. In der Praxis geht es um den Ausgleich zwischen Sicherheit und Zugänglichkeit.

Warum Barrierefreiheit und Brandschutz kollidieren

Barrierefreie Türen sollen sich leicht öffnen und schließen lassen – Brandschutztüren dagegen müssen dicht, schwer und selbstschließend sein. Dieser Zielkonflikt ist kein theoretisches Problem, sondern tägliche Realität in Pflegeheimen, Wohnanlagen und Mietwohnungen.

Die Lösung liegt in einer Planung, die beides kombiniert: Schutz im Brandfall, aber auch Nutzbarkeit im Alltag, besonders für Menschen mit eingeschränkter Kraft oder Mobilität.

Flucht- und Rettungswege

Fluchtwege sind für alle da – also auch für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen und Kinder. Deshalb fordert die DIN 18040 in Verbindung mit der MVV TB (Technische Baubestimmungen):

  • Flure und Türen müssen mindestens 90 cm breit sein, damit Hilfsmittel durchpassen.
  • Rampen dürfen maximal 6 % Steigung haben; bei Notausgängen sind Podeste oder Zwischenebenen Pflicht.
  • Rettungswege sollen visuell und taktil erkennbar sein – kontrastreiche Türrahmen, Beleuchtung am Boden.

Barrierefreiheit endet nicht an der Wohnungstür. Auch das Treppenhaus oder der Weg ins Freie müssen ohne fremde Hilfe nutzbar bleiben.

Rauchmelder & Alarmierung

Seit 2021 besteht in allen Bundesländern Rauchmelderpflicht. Für barrierefreie Wohnungen bedeutet das mehr als nur einen Piepton.

  • Optische und akustische Signale: Lichtblitze und Vibrationskissen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung.
  • Vernetzte Systeme: melden Alarm auch an Pflegekräfte oder Angehörige – über Funk oder App.
  • Bedienbarkeit: Rauchmelder müssen erreichbar und testbar sein, ohne auf eine Leiter zu steigen. Montagehöhen nach DIN 14676 beachten.

Tipp: Smart-Home-Rauchmelder erfüllen oft beide Anforderungen – einfache Bedienung und sofortige Alarmweitergabe.

Türen, Drücker und Schließkräfte

Brandschutztüren müssen selbstständig schließen, aber das darf niemanden aussperren oder überfordern. Deshalb sind automatische Türantriebe mit Brandschutzfreigabe heute Standard.

  • Öffnungskräfte: maximal 25 N (DIN EN 12217) für barrierefreie Nutzung.
  • Feststellanlagen: halten Türen offen, schließen aber automatisch bei Rauchentwicklung.
  • Drückerhöhe: 85–105 cm über Boden – gleich wie bei allen barrierefreien Türen.

Die Kombination aus Brandschutz und Barrierefreiheit ist zulässig – sie muss nur dokumentiert und abgenommen werden.

Praxisbeispiele & Lösungen

  • Feuerschutztüren mit automatischem Antrieb (DIN 18040 + DIN 4102-konform)
  • Fluchtwegbeleuchtung mit Notstrom und Bewegungsmelder
  • Rauchwarnsysteme mit Vibrationsalarm für Schlafräume
  • Brandschutzverglasung mit bodentiefen Türsystemen

Die Praxis zeigt: Barrierefreiheit und Brandschutz schließen sich nicht aus, sie brauchen nur gemeinsame Planung und technische Abstimmung.

Fazit

Der Brandschutz soll Leben retten – die Barrierefreiheit soll es lebenswert halten. Beides zusammen ergibt erst Sicherheit für alle Generationen. Türen, Fluchtwege und Rauchmelder sind dann kein Widerspruch, sondern Teil eines durchdachten Wohnkonzepts.

Luan Merz
Wussten Sie schon, dass die Wartungspflicht in Deutschland gesetzlich geregelt ist?