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Fallbeispiele: Barrierefreies Wohnen in der Praxis

· Autor: Redaktion

Barrierefreies Wohnen

Theorie ist gut, Praxis ist besser. Diese drei Fallbeispiele zeigen, wie barrierefreies Wohnen in unterschiedlichen Wohnsituationen funktioniert – vom Einfamilienhaus bis zur Mietwohnung mit Rückbaupflicht.

1. Einfamilienhaus – innen und außen barrierefrei

Familie H. wohnt in einem Einfamilienhaus mit Keller und Garten. Nach einem Unfall ist der Hausherr auf einen Rollstuhl angewiesen. Ziel war es, Bewegungsfreiheit im gesamten Haus zu schaffen – ohne den Charakter des Hauses zu verändern.

  • Maßnahmen innen: Türen verbreitert auf 90 cm, Bodenschwellen entfernt, Bad mit bodengleicher Dusche ausgestattet.
  • Technik: Türöffner mit Funksteuerung, Bewegungsmelder im Flur, rutschhemmender Vinylboden.
  • Außenbereich: Hublift zur Terrassentür, Handläufe an der Rampe, blendfreie LED-Beleuchtung.
  • Förderung: Kombination aus Pflegekasse (4.000 €) und KfW-Programm 455-B (10 % Zuschuss).

Die Familie konnte das Haus in sechs Wochen umbauen. Gesamtkosten: rund 21.000 €, davon 7.400 € Zuschüsse.

Praxis-Tipp: Bei Außenliften auf Frostbeständigkeit der Steuerung und Wasserabläufe achten.

2. Mehrfamilienhaus – Barrierefreiheit mit WEG-Zustimmung

In einem Mehrfamilienhaus mit sechs Eigentumswohnungen wollte eine Bewohnerin im Erdgeschoss einen Plattformlift am Treppenaufgang installieren. Die Eigentümergemeinschaft war zunächst skeptisch – Thema: Optik und Wertminderung.

  • Rechtliche Grundlage: Nach § 20 WEG darf ein einzelner Eigentümer bauliche Veränderungen verlangen, wenn sie der Barrierefreiheit dienen und allen zumutbar sind.
  • Vorgehen: Antrag an die Eigentümerversammlung mit Plänen, Fotos und Kostenschätzung.
  • Abstimmung: einfache Mehrheit genügt, sofern keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht.
  • Kosten: rund 12.500 €, vollständig von der Antragstellerin getragen, keine Umlage auf Gemeinschaft.
  • Ergebnis: Zustimmung erteilt, Montage in zwei Tagen, Rückbauverpflichtung im Protokoll festgehalten.

Die Lösung gilt als Musterfall: barrierefrei, genehmigt und optisch integriert – der Lift wurde in die Fassade eingebettet.

Hinweis: Bei WEG-Projekten lohnt es sich, den Antrag vorab mit der Hausverwaltung juristisch zu prüfen.

3. Mietwohnung – Barrierefreiheit mit Rückbauvereinbarung

Herr und Frau R. wohnen im 3. OG ohne Aufzug. Nach gesundheitlichen Einschränkungen sollte der Zugang zur Wohnung erleichtert werden. Eine Rampe im Treppenhaus war nicht möglich – also kam ein Sitzlift infrage.

  • Vertragliche Absicherung: Umbau nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
  • Rückbaupflicht: Vereinbarung im Mietvertrag, dass der Lift bei Auszug entfernt wird, sofern kein Nachmieter ihn übernimmt.
  • Förderung: Pflegekasse (3.800 €) plus Landesförderung (1.000 €), Rest privat finanziert.
  • Umsetzung: Montage in zwei Tagen, keine Eingriffe in tragende Bausubstanz.
  • Vorteil: Mehr Sicherheit und Unabhängigkeit ohne Kündigungsrisiko.

Nach einem Jahr Nutzung berichteten die Mieter von höherer Lebensqualität und geringerem Hilfebedarf. Der Vermieter übernahm schließlich die Wartungskosten.

Tipp: Schriftliche Rückbauzusage immer mit Fotos und Rechnungsbelegen kombinieren – das schützt vor Streit.

Fazit

Barrierefreiheit funktioniert in jeder Wohnform – wenn man die Rahmenbedingungen kennt. Ob Eigenheim, Wohnungseigentum oder Mietobjekt: Mit klarer Planung, rechtlicher Absicherung und passenden Fördermitteln wird jede Wohnsituation zugänglich, sicher und zukunftsfähig.

Ayla Yılmaz
Wussten Sie schon, dass moderne Lifte sehr energiesparend sind?