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Planung, Normen, Maße

· Autor: Redaktion

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreiheit beginnt mit Planung. Maße, Bewegungsflächen und gute Sichtverhältnisse entscheiden darüber, ob man sich auch im Alter oder mit Hilfsmitteln sicher bewegen kann. Die wichtigsten Regeln nach DIN-Normen verständlich erklärt.

DIN 18040-2 – Barrierefreies Wohnen

Diese Norm legt fest, wie eine Wohnung gestaltet sein muss, damit sie ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Sie beschreibt z. B. Bewegungsflächen, Türbreiten, Greifhöhen und Platzbedarf für Rollatoren oder Rollstühle.

  • Bewegungsfläche: Mindestens 120 × 120 cm, damit man sich mit Gehhilfe oder Rollator drehen kann. Für Rollstuhlnutzer sind 150 × 150 cm ideal.
  • Türen: 80 cm lichte Breite genügen für barrierefrei, 90 cm für rollstuhlgerecht. Türen müssen sich leicht öffnen lassen, am besten mit flachem Griff oder Automatikantrieb.
  • Schwellen: dürfen maximal 2 cm hoch sein – besser ist gar keine. Übergänge sollten immer abgeschrägt oder überbrückbar sein.
  • Bedienhöhen: Schalter, Griffe und Steckdosen gehören in den Bereich zwischen 85 und 105 cm, damit sie sowohl im Sitzen als auch im Stehen erreichbar bleiben.

„Barrierefrei“ bedeutet: ohne Stufen, mit ausreichendem Platz und einfacher Bedienung. „Rollstuhlgerecht“ heißt: zusätzlich genug Raum zum Wenden und Anfahren. Wer neu baut, sollte immer nach der höheren Anforderung planen – es kostet kaum mehr, bringt aber enorme Flexibilität.

Quelle: BauNetz Wissen +1

DIN 32975 – Sehen und Erkennen

Viele Stolperfallen entstehen durch schlechte Beleuchtung oder fehlende Kontraste. Diese Norm regelt, wie Licht und Farben eingesetzt werden müssen, damit Räume leichter wahrgenommen werden.

  • Türrahmen, Schalter und Treppenstufen sollen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Blendfreies Licht ist wichtiger als Helligkeit. Gleichmäßige Ausleuchtung hilft, Schatten zu vermeiden.
  • Ein hoher Farbwiedergabeindex (CRI) sorgt dafür, dass Farben natürlich wirken – das erleichtert Orientierung.

Wer ältere Augen oder Sehschwächen berücksichtigt, schafft Sicherheit für alle. Eine gute Lichtplanung spart Unfälle – und sieht dabei modern aus.

Quelle: BBSR +1

DIN 32984 – Taktile Leitsysteme

Diese Norm betrifft Orientierung durch Tasten: z. B. Noppenplatten vor Treppen oder Leitstreifen im Eingangsbereich. Sie hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung, Wege sicher zu finden.

  • Leitstreifen: führen gezielt zu Aufzügen, Ausgängen oder Orientierungspunkten.
  • Aufmerksamkeitsfelder: signalisieren Gefahr oder Richtungswechsel, z. B. vor Treppen.
  • Die Kombination aus fühlbarer Struktur, kontrastreicher Farbe und passender Beleuchtung verbessert Orientierung auch für Sehende.

Quelle: Nullbarriere +1

Barrierearme Möblierung & Greifräume

Barrierefreiheit hört nicht bei Wänden und Türen auf – sie setzt sich in der Einrichtung fort.

  • Arbeitsflächen in Küche und Bad sollten unterfahrbar sein, sodass man sie im Sitzen benutzen kann.
  • Regale und Schränke dürfen weder zu tief noch zu hoch hängen; alles Wesentliche gehört in Greifhöhe (zwischen 40 und 120 cm).
  • Auszüge statt Schranktüren sparen Kraft, klare Griffe statt Knäufe erleichtern das Zugreifen.

Wer solche Details früh einplant, vermeidet spätere Umbauten. Ideen zur Umsetzung finden Sie unter Einbau und Treppenlift-Typen.

Warum diese Maße entscheidend sind

Die genannten Normen wirken trocken, sind aber im Alltag spürbar: Sie verhindern Stürze, erleichtern Bewegung und machen Wohnen langfristig möglich – ohne Pflegeheim. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern Lebensqualität mit Plan.

Günther Peinemann
Wussten Sie schon, dass der Stromverbrauch eines Lifts sehr gering ist?