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Recht auf Barrierefreiheit: Ihre Ansprüche als Mieter und Eigentümer

· Autor: Redaktion

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe. Doch was dürfen Mieter umbauen, welche Pflichten haben Vermieter, und wie sieht die Rechtslage in Deutschland tatsächlich aus?

1. Gesetzliche Grundlagen

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG verpflichtet öffentliche Einrichtungen, Barrieren abzubauen. Es gilt vor allem für Behörden, Ämter und öffentlich zugängliche Gebäude.

Landesbauordnungen

Jedes Bundesland regelt in seiner Bauordnung, welche Anforderungen an barrierefreies Bauen bestehen. Relevant ist insbesondere §50 der Musterbauordnung.

BGB & Mietrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§554 Abs. 1 BGB) ist das Recht verankert, bei berechtigtem Interesse bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit vorzunehmen – mit Zustimmung des Vermieters.

DIN-Normen

Die DIN 18040 beschreibt detailliert, wie barrierefreies Bauen praktisch umzusetzen ist: Bewegungsflächen, Türbreiten, Rampenneigung, Handläufe und mehr.

2. Rechte und Pflichten für Mietende

Mieterinnen und Mieter haben einen Anspruch auf Zustimmung, wenn Umbauten erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen oder altersgerecht wohnen zu können. Die wichtigsten Punkte:

  • Schriftliche Zustimmung: Umbauten dürfen erst nach Genehmigung beginnen.
  • Rückbaupflicht: Bei Auszug kann der Vermieter den ursprünglichen Zustand verlangen, falls keine Wertsteigerung besteht.
  • Kosten: Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten, es sei denn, es gibt Förderungen.

Tipp: Lassen Sie sich vorab von der Pflegekasse beraten. Viele Maßnahmen können bezuschusst werden.

3. Eigentümergemeinschaften & WEG-Recht

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2020 haben Eigentümer mehr Rechte auf Barrierefreiheit. Beschlüsse sind einfacher geworden:

  • Ein einzelner Eigentümer darf bauliche Veränderungen beantragen, die der Barrierefreiheit dienen.
  • Die Zustimmung der Mehrheit reicht; eine Ablehnung ist nur bei Unzumutbarkeit zulässig.
  • Kosten werden anteilig verteilt, sofern die Maßnahme gemeinschaftlich genutzt wird.
Praxisbeispiel: Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus kann genehmigt werden, wenn er keine anderen Eigentümer unzumutbar beeinträchtigt.

4. Förderung & Finanzierung

Pflegekasse

Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad. Antragstellung vor Beginn notwendig.

KfW & Kommunen

Programme für „Altersgerecht Umbauen“ fördern auch rechtlich notwendige Anpassungen – zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse.

Mehr erfahren:

Lesen Sie weiter über Treppenlift Förderung und Einbau-Voraussetzungen.

5. So setzen Sie Ihr Recht durch

Wer Barrierefreiheit umsetzen möchte, sollte gut dokumentieren. Checkliste für Anträge:

  • Bedarf und Einschränkung begründen
  • Kostenvoranschläge mehrerer Fachbetriebe
  • Fotos, Pläne und Begründung beilegen
  • Fristen für Reaktion des Vermieters notieren

FAQ – Häufige Fragen

Darf mein Vermieter den Umbau einfach ablehnen?
Nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung, etwa wenn andere Mieter erheblich eingeschränkt werden oder der Eingriff unverhältnismäßig teuer ist.
Muss ich den Rückbau bezahlen?
Ja, sofern der Umbau keine dauerhafte Wertsteigerung gebracht hat. Bei Eigentümergemeinschaften entscheidet die Beschlusslage.
Welche Förderung steht mir rechtlich zu?
Zuschüsse bis 4.000 € über die Pflegekasse, ggf. zusätzliche Förderungen über KfW oder kommunale Programme.
Ilona Kessler
Wussten Sie schon, dass ein Einbau auch bei Wendeltreppen machbar ist?