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Regionale Förderungen & Zuschüsse

· Autor: Redaktion

Barrierefreies Wohnen

Neben der bundesweiten KfW-Förderung und den Zuschüssen der Pflegekasse gibt es eine Vielzahl regionaler Programme von Ländern und Kommunen. Wer sie kennt, kann Umbaukosten massiv senken.

Landesprogramme – je nach Wohnort unterschiedlich

Fast jedes Bundesland unterstützt den barrierefreien Umbau, meist über seine Wohnbauförderstellen oder Investitionsbanken. Die Bedingungen sind unterschiedlich, aber das Grundprinzip ist gleich: Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit für Umbaumaßnahmen, die Sicherheit und Selbstständigkeit verbessern.

BundeslandFörderstelle / ProgrammFörderfähige Maßnahmen
BayernWohnraumförderung Bayern (LFA)Barrierearme Bäder, Türverbreiterung, Aufzüge
NRWNRW.BANK – WohnraumanpassungUmbau von Bad, Eingängen, Treppenliften
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)Abbau von Schwellen, Aufzugsnachrüstung
SachsenSAB – BarrierereduzierungWohnungsanpassung und Umfeldmaßnahmen
HamburgIFB HamburgFörderung barrierefreier Modernisierung im Bestand

Viele Programme lassen sich zusätzlich zur Pflegekassenförderung nutzen, wenn sie unterschiedliche Kostenanteile betreffen.

Kommunale Zuschüsse

Auch Städte und Landkreise bieten eigene Förderprogramme – oft mit kleinerem Budget, aber unbürokratischer Abwicklung. Sie zahlen z. B. Zuschüsse für Rampen, Treppenlifte oder die Installation von Bewegungsmeldern und Türöffnern.

  • München: Zuschuss bis 2.500 € für barrierefreie Maßnahmen in Mietwohnungen.
  • Köln: Förderung von Nachrüstungen für Aufzüge und Hauseingänge.
  • Stuttgart: Kombinationszuschüsse für technische Assistenzsysteme im Haushalt.

Diese Programme ändern sich regelmäßig. Lokale Bauämter oder Behindertenbeauftragte geben aktuelle Infos und helfen beim Antrag.

Kombination mit Pflegekasse und KfW

Die gute Nachricht: Man darf mehrere Förderungen gleichzeitig beantragen – aber nicht für denselben Kostenanteil.

  • Pflegekasse: Zuschuss bis 4.180 € pro Person, Antrag vor Baubeginn.
  • KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen (z. B. Treppenlifte, Bäder, Rampen).
  • Landesförderung: kann zusätzlich beantragt werden, solange keine Doppelförderung besteht.

Beispiel: Pflegekasse zahlt für das Bad, das Land für den Hauseingang – beides zusammen spart bis zu 8.000 €.

Steuerliche Vorteile

Wer keinen Zuschuss bekommt, kann die Ausgaben oft steuerlich absetzen:

  • Außergewöhnliche Belastungen: bei medizinischer Notwendigkeit (Attest erforderlich).
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehbar, bis 1.200 € jährlich.
  • Modernisierung im Eigentum: wirkt sich positiv auf den Immobilienwert aus – nützlich bei Verkauf oder Pflegekostenermittlung.

Beratung & Antragstellung

Fördermittelberatung gibt es bei Pflegestützpunkten, Verbraucherzentralen und Bauämtern. Wichtig ist: Antrag immer vor Auftragserteilung stellen. Nachträglich ausgeführte Umbauten sind meist nicht mehr förderfähig.

Professionelle Unterstützung lohnt sich, da viele Anträge kombinierbar, aber kompliziert sind. Wer einen Gesamtüberblick will, kann kostenlose Erstberatung bei Pflegekasse oder KfW anfragen.

Fazit

Regionale und kommunale Förderungen sind das fehlende Puzzleteil im System. Sie schließen die Lücken, die Pflegekasse und KfW offenlassen. Wer früh plant, kann Zuschüsse clever kombinieren und Umbauten finanzieren, die sonst unbezahlbar wären.

Elke Viehweg
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