Ja, häufig. Der Pflegekassenzuschuss kann mit Landes-, KfW- oder kommunalen Programmen kombiniert werden, solange keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt. Wichtig ist die Reihenfolge: erst alle Anträge stellen, dann Aufträge vergeben. Auch steuerliche Erleichterungen (§ 35a EStG) sind zusätzlich möglich.
Relevante Seiten: Pflegekasse, Förderung, KfW Förderung.