Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Eine Hersteller-Garantie kann darüber hinausgehen, ist aber freiwillig. Wartungsverträge decken Verschleißteile, jährliche Checks und bevorzugte Terminvergabe ab. Wichtig: Garantieansprüche bleiben nur bei fachgerechter Wartung erhalten.