Im Einfamilienhaus meist nicht, solange es sich um eine innenliegende Anlage handelt. In Mehrfamilienhäusern oder bei Außenanlagen können WEG-Beschlüsse, Vermieterzustimmung und ggf. baurechtliche Auflagen greifen (Fluchtwege, Brandschutz). Frühzeitige Abstimmung verhindert Verzögerungen. Bei Denkmalschutz unbedingt vorher mit der Behörde sprechen.
Vertiefung: Mehrfamilienhaus und Brandschutz.