Ob die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an einem Treppenlift zuständig ist, hängt von der Einordnung der Anlage und vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Dabei spielt eine Rolle, ob der Lift als fester Bestandteil des Gebäudes angesehen wird oder ob andere Regelungen greifen. Eine pauschale Aussage ist deshalb ohne Blick in die Vertragsunterlagen nicht sinnvoll.
Wer einen Treppenlift plant oder bereits nutzt, sollte die versicherungsrechtliche Einordnung frühzeitig klären. So lassen sich spätere Überraschungen im Schadensfall eher vermeiden. Mehr zum baulichen Zusammenhang finden Sie unter Treppenlift Einbau und Treppenlift Reparatur.