Ja, solange der Antrag noch läuft. Informieren Sie die Stelle schriftlich und reichen Sie den neuen Kostenvoranschlag mit kurzer Begründung nach (z. B. geänderter Treppenverlauf, zusätzliche Parkposition). Wichtig: Änderungen vor der Beauftragung kommunizieren, sonst droht Verlust der Förderung.
Mehr Infos: Pflegekasse.