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Müssen Nachbarn über den Einbau informiert werden?

Kategorie: Recht & Wohnen · Aktualisiert: 16.10.2025

In Mehrparteienhäusern ist Transparenz sinnvoll, auch wenn keine formale Pflicht besteht. Bei gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern ist jedoch Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig. Der Lift darf keine Fluchtwege oder Brandschutzauflagen verletzen. Eine kurze Abstimmung verhindert spätere Konflikte.

Mehr Informationen unter Mehrfamilienhaus.

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Günther Peinemann
Wussten Sie schon, dass ein Lift auch im Außenbereich installiert werden kann?