Ja, der Pflegegrad kann den Zuschuss der Pflegekasse beeinflussen. Maßgeblich ist, ob die Maßnahme als wohnumfeldverbessernd anerkannt ist und wie die Notwendigkeit begründet wird. Bei steigendem Pflegegrad ist die Bedarfslage oft leichter nachweisbar. Wichtig ist, vor Auftrag die Bewilligung einzuholen und bei geänderter Situation eine Aktualisierung der Unterlagen einzureichen (Attest, Fotos, Begründung). Kombinationen mit regionalen Programmen sind möglich.
Grundlagen: Pflegekasse und Förderung.