Ja, wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt oder der Lift nicht der Verbesserung des Wohnumfelds dient. Auch bei unsachgemäßem Antrag (z. B. Kauf vor Genehmigung) erfolgt häufig eine Ablehnung. In diesem Fall kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, idealerweise mit medizinischem Attest und Begründung der Notwendigkeit.
Mehr dazu: Pflegekasse.