In vielen Fällen ja – solange beide Programme nicht dieselben Kostenanteile finanzieren. Beispiel: Der Zuschuss der Pflegekasse deckt den Eigenanteil, während ein KfW-Kredit oder Landesprogramm den Restbetrag abdeckt. Wichtig: Reihenfolge beachten – erst Zuschuss beantragen, dann Kreditvertrag abschließen. Eine Doppelförderung desselben Kostenblocks ist ausgeschlossen.
Mehr dazu finden Sie unter KfW Förderung und den Landesprogrammen unter regionale Förderungen.