Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad fördert die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift mit bis zu 4.180 € je Maßnahme pro Person im Haushalt. Wichtig ist die Antragstellung vor Auftragserteilung. Basis sind ein Kostenvoranschlag, die Begründung der Maßnahme (z. B. sichere Erreichbarkeit von Bad/Schlafzimmer) und der Pflegegradnachweis.
Die Kasse prüft, ob die Maßnahme die Selbstständigkeit erhöht oder die Pflege erleichtert. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt können Zuschüsse kumulieren. Details zu Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf finden Sie hier: Pflegekasse und Förderung.