Ja. Neben dem Pflegekassenzuschuss können 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden, maximal 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung. Zusätzlich lassen sich außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn ein medizinisches Gutachten vorliegt.
Mehr dazu: Steuerbonus §35a EStG.