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Gibt es steuerliche Vorteile für den Einbau eines Treppenlifts?

Kategorie: Recht & Wohnen · Aktualisiert: 16.10.2025

Ja. Neben dem Pflegekassenzuschuss können 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden, maximal 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung. Zusätzlich lassen sich außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn ein medizinisches Gutachten vorliegt.

Mehr dazu: Steuerbonus §35a EStG.

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Jörg Brandenburger
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