In denkmalgeschützten Häusern ist jede bauliche Veränderung genehmigungspflichtig. Oft genügt eine einfache Bauanzeige, manchmal ist eine Denkmalschutzgenehmigung erforderlich. Wichtig ist, dass das Erscheinungsbild der Treppe weitgehend erhalten bleibt. Spezielle Halterungen und reversible Montagen sind hier üblich.
Ein Überblick zur Planung und Genehmigung: Treppenlift & Denkmalschutz.