Flucht- und Rettungswege müssen grundsätzlich frei bleiben. In Mehrfamilienhäusern gilt: Der Lift darf keine Mindestlaufbreite unterschreiten, die in der Landesbauordnung festgelegt ist (meist 80–100 cm). Bei Unsicherheit sollte ein Brandschutzgutachter einbezogen werden. Einige Hersteller bieten besonders schmale Schienensysteme oder Klappschienen, um Engstellen zu vermeiden.
Mehr zur rechtlichen Einordnung: Treppenlift im Mehrfamilienhaus.