Ja, sofern der Lift auf eigene Kosten eingebaut wurde und keine anderslautende Vereinbarung besteht. In Mietverhältnissen gilt die Rückbaupflicht als Standard. Fördergelder der Pflegekasse müssen nicht zurückgezahlt werden, solange die Maßnahme bestimmungsgemäß genutzt wurde. Lassen Sie den Rückbau durch Fachpersonal vornehmen, um Schäden an der Treppe zu vermeiden.
Ratgeber: Treppenlift Rückbau & Wiederverkauf.