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Kann man einen Treppenlift steuerlich absetzen?

Kategorie: Förderung & Finanzierung · Aktualisiert: 16.10.2025

Ja, die Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung, sofern sie medizinisch notwendig sind. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest oder Pflegegrad. Auch Eigenanteile nach Zuschuss zählen. Alternativ können Lifte unter § 35a EStG („haushaltsnahe Dienstleistungen“) teilweise geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit ist also doppelt möglich, abhängig von der Einordnung.

Details unter Steuerbonus § 35a EStG.

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Sabine Schulz
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