In WEG-Konstellationen ist regelmäßig ein Beschluss nötig. Maßgeblich sind Treppenbreite, Fluchtwege, Brandschutz und die Frage, ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Gute Unterlagen helfen: Schienenverlauf, Maße, Parkpositionen, Fotos. Häufig gilt, dass der Antragsteller die Kosten trägt und für Rückbau/Wiederherstellung einsteht.
Eine kompakte Praxisübersicht finden Sie unter Treppenlift im Mehrfamilienhaus. Für bauliche Details lohnt zusätzlich der Überblick Treppenarten.