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Wer trägt die Kosten bei Vandalismus oder Diebstahl an Außenanlagen?

Kategorie: Recht & Wohnen · Aktualisiert: 16.10.2025

Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl an Außenliften sind meist ein Fall für die Gebäude- oder Hausratversicherung des Eigentümers, sofern Außenanlagen mitversichert sind. Fotos, Polizeimeldung und Seriennummern beschleunigen die Regulierung. Anbieter können die Ersatzteilverfügbarkeit bestätigen und einen Reparaturkostenvoranschlag liefern.

Grundlagen im Überblick: Versicherung & Schadensfall.

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Günther Peinemann
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