Bei Haustürgeschäften oder Online-Bestellungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Individuell gefertigte Schienen sind davon ausgenommen. Kommt der Lieferant erheblich in Verzug, darf der Käufer nach schriftlicher Fristsetzung zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Welche Rechte habe ich bei Widerruf oder Lieferverzug?
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