Optimal ist die Reihenfolge: 1) Zuschüsse (Pflegekasse, regional) beantragen und bewilligen lassen, 2) Auftrag vergeben, 3) Rechnungen sammeln und anschließend § 35a EStG für Arbeitskosten nutzen. Der Steuerbonus mindert nicht den Zuschuss, sondern den verbleibenden Eigenanteil. Wichtig: saubere Trennung von Material- und Arbeitspositionen in der Rechnung.
Mehr dazu: Pflegekasse, Steuerbonus.