Worin unterscheiden sich Aufzugsrecht und Treppenlift-Regelwerk?
Aufzüge unterliegen speziellen Aufzugsverordnungen und Normen (z. B. EN 81-20/-50). Treppenlifte werden rechtlich als Maschinen mit spezifischer Norm behandelt, insbesondere DIN EN 81-40. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüf-, Genehmigungs- und Betreiberpflichten.
Prüf- und Nachweispflichten
Aufzüge haben behördlich geregelte, wiederkehrende Prüfungen. Treppenlifte benötigen keine Aufzugsabnahme, müssen aber sicher betrieben und regelmäßig gewartet werden inklusive Wartungsnachweisen in gewerblichen Umgebungen.
Planung und Brandschutz
Für beide gilt: Fluchtwege frei halten und Brandschutz beachten. Beim Treppenlift steht die Einhaltung der lichten Breite und der Montage-/Sicherheitsnormen im Fokus.
Fazit
Treppenlift ist kein Aufzug im Kleinformat. Er folgt eigenem Regelwerk mit anderen Prüf- und Betreiberpflichten.