Was gilt beim Brandschutz?
Treppenhäuser sind in den meisten Gebäuden Teil des Rettungswegs. Treppenlifte dürfen Fluchtwege nicht blockieren und müssen brandschutztechnisch unbedenklich sein.
Grundregeln
- freie Mindestbreite des Fluchtwegs erhalten (lichte Breite)
- keine Brennstoffe oder offenen Kabelbündel entlang der Führungsschiene
- Brandlasten minimieren, Netzteile und Akkus in geschlossenen Gehäusen
Behördliche Auflagen
Brandschutzanforderungen ergeben sich aus Landesbauordnung und ggf. aus Bauartgenehmigungen des Herstellers. Außenanlagen unterliegen geringeren Anforderungen, Innenlifte brauchen ggf. Zustimmung der Brandschutzbehörde.
Fazit
Brandschutz ist kein Gegner, sondern Lebensversicherung – wer früh abstimmt, fährt sicherer.