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Denkmalschutz

Auch: Denkmalpflege

Was bedeutet Denkmalschutz für Treppenlifte?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden dürfen Erscheinungsbild, Substanz und charakteristische Bauteile nicht beeinträchtigt werden. Ein Treppenlift ist möglich, aber nur mit behutsamer Planung, reversiblen Befestigungen und behördlicher Abstimmung.

Planungsprinzipien

  • Reversible Befestigung: Konsolen an tragfähigen, nicht sichtprägenden Bereichen setzen.
  • Schienenführung so wählen, dass Geländer, Podeste und Sichtachsen erhalten bleiben.
  • Dokumentation: Fotos, Zeichnungen und Begründung der Varianten.

Verfahren & Nachweise

Frühzeitig Denkmalschutzbehörde einbinden. Nachweise zu lichten Breiten und Brandschutz ergänzen. Bei Außenanlagen auf Fassadenwirkung und Entwässerung achten.

Fazit

Denkmalschutz ist kein „Nein“, sondern ein „Zeig mir, dass es schonend geht“.

Kategorien: Baurecht & Normen

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Sabine Schulz
Wussten Sie schon, dass Liftfirmen auch gebrauchte Modelle ankaufen?