Was bleibt nach Förderung übrig?
Selbst mit maximaler Förderung von 4.180 € durch die Pflegekasse bleibt meist ein Eigenanteil zwischen 1.000 € und 6.000 € – je nach Treppenform, Ausstattung und Anbieter. Dieser Anteil lässt sich über zinsgünstige Darlehen, Teilzahlung oder Mietmodelle abfedern.
Finanzierungsoptionen
- KfW-Darlehen: Ergänzend zu Zuschüssen, meist für Eigentümer.
- Treppenlift-Miete: ideal bei temporärem Bedarf oder Pflegegrad-Wechsel (Mietmodell).
- Ratenkauf/Leasing: Anbieterabhängig, häufig mit Wartungsservice kombiniert.
Steuerliche Vorteile
Eigenanteile können als außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig sind Rechnungen mit ausgewiesenen Arbeits- und Materialanteilen. Ein Nachweis über barrierefreie Nutzung nach DIN 18040 erhöht die Anerkennungschance.
Praxis & Kontrolle
Ein transparenter Kostenvoranschlag mit Aufmaß und Servicepaket verhindert Nachzahlungen. Alle Belege und Wartungsnachweise gehören in die Serviceakte (digital), um bei späteren Prüfungen sauber dokumentiert zu sein.
Fazit
Der Eigenanteil bleibt, aber mit Förderungen, Steuervorteilen und fairen Mietmodellen lässt er sich realistisch stemmen. Klarheit in den Kosten schafft Ruhe bei Planung und Pflege.