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Gemeinschaftseigentum (WEG)

Auch: WEG-Treppenhaus

Was bedeutet Gemeinschaftseigentum bei Treppenliften?

Treppenhäuser sind in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) typischerweise Gemeinschaftseigentum. Einbau, Befestigungen und optische Veränderungen betreffen daher die Rechte aller Eigentümer.

Beschluss und Zustimmungen

Für bauliche Veränderungen ist in der Regel ein WEG-Beschluss erforderlich. Er regelt Nutzung, Instandhaltung und Rückbau. Planung berücksichtigt Brandschutz, lichte Breite und Barrierefreiheit.

Kosten und Haftung

Kostenverteilung wird beschlossen oder vertraglich geregelt. Betreiberpflichten umfassen Wartung und Serviceakte, damit die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.

Fazit

Ohne WEG-Beschluss wird es juristisch zäh. Sorgfältige Planung und Dokumentation schaffen Akzeptanz.

Kategorien: Baurecht & Normen

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Luan Merz
Wussten Sie schon, dass viele Lifte mit beidseitiger Steuerung kommen?