Was bedeutet Gemeinschaftseigentum bei Treppenliften?
Treppenhäuser sind in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) typischerweise Gemeinschaftseigentum. Einbau, Befestigungen und optische Veränderungen betreffen daher die Rechte aller Eigentümer.
Beschluss und Zustimmungen
Für bauliche Veränderungen ist in der Regel ein WEG-Beschluss erforderlich. Er regelt Nutzung, Instandhaltung und Rückbau. Planung berücksichtigt Brandschutz, lichte Breite und Barrierefreiheit.
Kosten und Haftung
Kostenverteilung wird beschlossen oder vertraglich geregelt. Betreiberpflichten umfassen Wartung und Serviceakte, damit die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.
Fazit
Ohne WEG-Beschluss wird es juristisch zäh. Sorgfältige Planung und Dokumentation schaffen Akzeptanz.