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KfW-Förderung (barrierefrei umbauen)

Auch: KfW Barrierefreiheit

Was fördert die KfW beim Treppenlift?

Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen in Wohngebäuden. Dazu zählen Treppenlifte, Anpassungen an Treppen und Podesten, Verbreiterung von Türen sowie elektrische Zuleitungen. Gefördert werden Eigentümer und teilweise auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

Förderlogik & Nachweise

Wesentlich sind eine fachgerechte Planung, prüffähige Rechnungen und Fotodokumentation vor/nach Umbau. Die Maßnahme muss die Zugänglichkeit messbar verbessern, etwa durch einen Sitzlift oder einen Hublift. Die technischen Anforderungen orientieren sich an barrierefreien Standards wie DIN 18040.

Kombination mit anderen Zuschüssen

Die KfW kann mit Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition vorliegt. Praxis: Pflegekasse übernimmt den Liftanteil bis 4.180 €, KfW fördert ergänzende Bauteile wie Türanpassungen oder Elektroarbeiten. Alle Belege gehören gebündelt in die Serviceakte (digital).

Ablauf in Kurzform

  1. Vorhabensbeschreibung und Angebot einholen
  2. Förderantrag stellen (vor Beauftragung)
  3. Fachgerechte Ausführung und Dokumentation
  4. Rechnungsnachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Fazit

Die KfW schließt Lücken, die reine Pflegezuschüsse lassen. Mit sauber getrennter Kostenstruktur wird die Kombination problemlos.

Kategorien: Förderung & Kosten

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Per Menzel
Wussten Sie schon, dass ein Lift auch im Außenbereich installiert werden kann?