Was fördert die KfW beim Treppenlift?
Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen in Wohngebäuden. Dazu zählen Treppenlifte, Anpassungen an Treppen und Podesten, Verbreiterung von Türen sowie elektrische Zuleitungen. Gefördert werden Eigentümer und teilweise auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.
Förderlogik & Nachweise
Wesentlich sind eine fachgerechte Planung, prüffähige Rechnungen und Fotodokumentation vor/nach Umbau. Die Maßnahme muss die Zugänglichkeit messbar verbessern, etwa durch einen Sitzlift oder einen Hublift. Die technischen Anforderungen orientieren sich an barrierefreien Standards wie DIN 18040.
Kombination mit anderen Zuschüssen
Die KfW kann mit Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition vorliegt. Praxis: Pflegekasse übernimmt den Liftanteil bis 4.180 €, KfW fördert ergänzende Bauteile wie Türanpassungen oder Elektroarbeiten. Alle Belege gehören gebündelt in die Serviceakte (digital).
Ablauf in Kurzform
- Vorhabensbeschreibung und Angebot einholen
- Förderantrag stellen (vor Beauftragung)
- Fachgerechte Ausführung und Dokumentation
- Rechnungsnachweise einreichen und Auszahlung erhalten
Fazit
Die KfW schließt Lücken, die reine Pflegezuschüsse lassen. Mit sauber getrennter Kostenstruktur wird die Kombination problemlos.