Was regelt die Maschinenrichtlinie?
Die EU-Maschinenrichtlinie (bzw. deren Nachfolgerin Maschinenverordnung) definiert grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen. Treppenlifte fallen als Maschinen unter diese Anforderungen, ergänzt durch spezifische Normen wie DIN EN 81-40.
Kernanforderungen
- Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen und Restgefährdungen
- Technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung und interne Fertigungskontrollen
Praxis für Hersteller und Monteure
Hersteller erstellen die Risikobeurteilung und Nachweise, Montagebetriebe halten die bestimmungsgemäße Installation ein. Änderungen über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus erfordern eine erneute Bewertung.
Fazit
Die Maschinenrichtlinie ist der Rahmen, Normen sind die Bedienungsanleitung für Details.