Braucht es die Zustimmung des Vermieters?
Ein Treppenlift verändert regelmäßig das Gebäude. Mieter benötigen deshalb grundsätzlich die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Im Hausflur betrifft das oft zusätzlich die Eigentümergemeinschaft.
Inhalte der Zustimmung
- Beschreibung der Maßnahme: Schienenverlauf, Befestigungen, Parkpositionen
- Rückbau- und Kostentragungsvereinbarung
- Nachweise zu Brandschutz und Fluchtwegen
Praxis & Alternativen
Früh klären, ob der Lift im Sondereigentum (Wohnung) oder im Gemeinschaftsbereich liegt. Bei Weigerung helfen Gutachten zur Barrierefreiheit und Varianten mit minimaler Eingriffstiefe.
Fazit
Ohne Zustimmung droht Ärger. Mit sauberen Unterlagen steigt die Chance auf ein „Ja“ erheblich.