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Pflegegrad 1 – geringer Hilfebedarf

Auch: Pflegegrad 1

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bezeichnet Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Der Alltag gelingt im Wesentlichen eigenständig, aber bestimmte Tätigkeiten – etwa auf der Treppe, beim Einsteigen in die Badewanne oder bei längeren Wegen – sind spürbar anstrengender. Das System erkennt damit erste Einschränkungen, bevor umfangreiche Pflegebedürftigkeit entsteht.

Leistungen & Zuschüsse

Pflegegrad 1 gewährt keine klassischen Pflegegeld- oder Sachleistungen, sondern sogenannte Entlastungs- und Zuschussleistungen. Dazu gehören monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag, Beratungsangebote, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 Euro (z. B. für einen Treppenlift), sowie der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Wer frühzeitig Maßnahmen wie einen Lift, Handläufe oder rutschhemmende Beläge umsetzt, stabilisiert die Selbstständigkeit deutlich.

Praktische Bedeutung für Barrierefreiheit

Ein Pflegegrad-1-Haushalt ist oft noch in der Planungsphase: Es geht um Prävention und Komfort, nicht um Pflege im engeren Sinn. Treppenlifte, Sitzlifte oder kleine Hublifte verhindern gefährliche Stürze und schonen Kraftreserven. Wichtig ist, frühzeitig die bauliche Machbarkeit prüfen zu lassen (Aufmaß), bevor körperliche Einschränkungen stärker werden.

Pflegegrad-Einstufung

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder andere Gutachter im Rahmen einer Punktbewertung der Selbstständigkeit. Bei Pflegegrad 1 liegt die Punktzahl zwischen 12,5 und 26,5. Erfasst werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Bewältigung von Alltagsanforderungen und sozialer Kontakt. Schon kleine Einschränkungen in mehreren Bereichen genügen für diesen Grad.

Strategie & Vorsorge

Wer Pflegegrad 1 hat, sollte die Chance zur präventiven Wohnraumanpassung nutzen. Neben Zuschüssen aus der Pflegekasse gibt es häufig kommunale Förderprogramme. Je früher Hilfsmittel eingebaut sind, desto länger bleibt der Alltag sicher. Ein Lift ist hier keine „Luxuslösung“, sondern eine vorbeugende Investition gegen künftige Pflegekosten.

Fazit

Pflegegrad 1 markiert den Übergang zwischen Selbstständigkeit und beginnendem Hilfebedarf. Wer ihn nutzt, um Barrieren zu reduzieren, erhält Mobilität, Sicherheit und Lebensqualität – und spart später Aufwand und Kosten.

Kategorien: Pflege & Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Jörg Brandenburger
Wussten Sie schon, dass Treppenlifte auch für Kellerzugänge nutzbar sind?