Wer bekommt 4.180 € Zuschuss?
Bei anerkanntem Pflegegrad fördern Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dazu zählen Treppenlifte, Anpassung von Podesten, Türverbreiterungen und Elektroanschlüsse.
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad (z. B. Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5)
- nachhaltige Verbesserung der Selbstständigkeit oder der Pflege
- prüffähige Unterlagen: Angebot, Fotos, technische Kurzbeschreibung
Antrag & Nachweise
Vor Beauftragung beantragen, dann fachgerecht montieren lassen. Einreichen: Rechnung mit Leistungsbeschreibung, Fotodoku, ggf. Einweisungsnachweis. Dokumente werden in der Serviceakte (digital) abgelegt.
Kombinationen
Erlaubt, solange keine Doppelfinanzierung derselben Position. Beispiel: Pflegekasse zahlt den Lift, KfW fördert die Türverbreiterung. Steuerliche Absetzbarkeit bleibt für den Eigenanteil möglich.
Typische Fehler
- Auftrag vor Antrag
- unscharfe Leistungsbeschreibung ohne Bezug zu Barrierefreiheit
- fehlende Fotodoku
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss ist der schnellste Hebel zur Kostenreduktion. Wer Antrag, Technik und Nachweise sauber strukturiert, bekommt das Geld – und zwar zügig.