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Pflegekassen-Zuschuss im Detail (4.180 €)

Auch: Pflegekassen Zuschuss 4.180 €

Wer bekommt 4.180 € Zuschuss?

Bei anerkanntem Pflegegrad fördern Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dazu zählen Treppenlifte, Anpassung von Podesten, Türverbreiterungen und Elektroanschlüsse.

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad (z. B. Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5)
  • nachhaltige Verbesserung der Selbstständigkeit oder der Pflege
  • prüffähige Unterlagen: Angebot, Fotos, technische Kurzbeschreibung

Antrag & Nachweise

Vor Beauftragung beantragen, dann fachgerecht montieren lassen. Einreichen: Rechnung mit Leistungsbeschreibung, Fotodoku, ggf. Einweisungsnachweis. Dokumente werden in der Serviceakte (digital) abgelegt.

Kombinationen

Erlaubt, solange keine Doppelfinanzierung derselben Position. Beispiel: Pflegekasse zahlt den Lift, KfW fördert die Türverbreiterung. Steuerliche Absetzbarkeit bleibt für den Eigenanteil möglich.

Typische Fehler

  • Auftrag vor Antrag
  • unscharfe Leistungsbeschreibung ohne Bezug zu Barrierefreiheit
  • fehlende Fotodoku

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss ist der schnellste Hebel zur Kostenreduktion. Wer Antrag, Technik und Nachweise sauber strukturiert, bekommt das Geld – und zwar zügig.

Kategorien: Förderung & Kosten

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Ayla Yılmaz
Wussten Sie schon, dass es steuerliche Vorteile für den Umbau gibt?