Wann ist welcher Lift sinnvoll?
Beide Systeme schaffen Barrierefreiheit, unterscheiden sich aber in Nutzung, Platzbedarf und Technik. Der Sitzlift richtet sich an gehfähige Personen mit eingeschränkter Mobilität, der Plattformlift an Rollstuhlnutzer oder Personen mit Gehhilfen.
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | Sitzlift | Plattformlift |
|---|---|---|
| Traglast | bis 130 kg | bis 300 kg |
| Platzbedarf | gering | hoch (Podest nötig) |
| Bedienung | Handtaster, Fernbedienung | Totmannsteuerung |
| Förderung | Pflegekasse bis 4.180 € | |
Technik & Einsatzbereiche
Sitzlifte folgen der Treppenlinie und werden meist innen installiert. Plattformlifte fahren auf robusteren Schienen mit Sensorik, oft außen oder in öffentlichen Gebäuden. Beide nutzen Akku- oder Netzbetrieb mit Ladekontakten.
Fazit
Sitzlift: ideal bei engen Treppen und Einzelpersonen. Plattformlift: Pflicht, wenn Rollstuhl im Spiel ist. Förderung und Wartung ähneln sich, der Nutzungszweck entscheidet.