Welche Kosten lassen sich steuerlich geltend machen?
Neben direkten Zuschüssen können Eigenanteile steuerlich wirken: als Handwerkerleistungen (Arbeitslohnanteil) oder als außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit. Entscheidend sind korrekte Rechnungen und die Trennung von Material- und Arbeitskosten.
Voraussetzungen & Belege
- Rechnungen unbar bezahlt, Arbeitskosten ausgewiesen
- bei außergewöhnlichen Belastungen: Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Pflegegrad oder Attest)
- Fotodoku und Beschreibung, wie die Maßnahme Barrieren reduziert
Zusammenspiel mit Förderungen
Steuerliche Vorteile greifen auf den verbleibenden Eigenanteil nach Zuschüssen (z. B. Pflegekasse mit 4.180 €). Wichtig: keine doppelte Förderung derselben Position. Technische Standards wie DIN 18040 stärken die Anerkennung.
Praxis
Kostenaufstellung mit Lohn-/Materialtrennung anfordern, Belege in der Serviceakte (digital) ablegen und zur Steuererklärung bereithalten. So wird der Lift nicht nur sicherer, sondern auch steuerlich leichter.
Fazit
Wer sauber dokumentiert, zahlt weniger Steuern. Rechnung splitten, Bedarf belegen, Eigenanteil geltend machen.