Was sind die TRBS 1201?
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). TRBS 1201 beschreibt Prüfungen von Arbeitsmitteln, zu denen auch Treppenlifte in gewerblich genutzten Gebäuden zählen können.
Inhalt und Anwendung
- Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen
- Festlegung von Prüfumfang, Fristen und Dokumentationspflichten
- Verweis auf Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrende Sicherheitsprüfung
Bedeutung für Betreiber
Auch private Lifte profitieren von den Grundsätzen der TRBS: klare Prüfnachweise, Wartungsintervalle und Nachvollziehbarkeit. Für gewerblich genutzte Anlagen ist die Einhaltung Pflicht.
Fazit
TRBS 1201 übersetzt Paragrafen in Praxis: wer sie kennt, prüft nachvollziehbar.