Was verlangt die BetrSichV?
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für Arbeitsmittel regelmäßige Prüfungen und Nachweise. Für gewerblich genutzte Treppenlifte sind Wartungs- und Prüfprotokolle Pflicht; private Betreiber profitieren von den gleichen Grundsätzen.
Inhalte der Nachweise
- Datum, Prüfumfang, Messwerte und festgestellte Mängel
- durchgeführte Maßnahmen, Teiletausch, Verantwortliche/Unterschriften
- nächster Termin, ggf. Einschränkungen bis zur Mängelbehebung
Aufbewahrung
Dokumente werden in der Serviceakte geführt. Bei Kontrollen dienen sie als Nachweis der Sorgfalt und Einhaltung der Fristen.
Fazit
Ohne Nachweis ist die beste Wartung nur eine Behauptung. Papier (oder PDF) regiert die Welt.