Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift bei Rollstuhl
- Handläufe, Türverbreiterungen
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden. Im Fokus stehen Maßnahmen zum Überwinden von Stufen und Geschossen, etwa Treppenlifte innen wie außen, Rollstuhl-Plattform- oder Hublifte. Ebenfalls förderfähig sind Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Richtlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder als Kombination. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen, Einkommens- und Objektvoraussetzungen sowie die richtige Reihenfolge: zuerst liegt ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung vor, danach erfolgt die Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung.
In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert. Ergänzend kommen kommunale Programme oder ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen in Betracht. Damit die Prüfung zügig läuft, sollten Unterlagen vollständig sein: ein klar strukturiertes Angebot mit Fotos oder Skizzen zur Treppensituation, eine kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt. Bei Mietobjekten braucht es zusätzlich die Zustimmung des Vermieters. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die wichtigsten Eckpunkte für Schleswig-Holstein: direkte Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte vor Einreichung stets den aktuellen Programmstand prüfen, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.
IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 24–30
24103 Kiel
Telefon: 0431 9905-0
E-Mail: info@ib-sh.de
Je nach Programmlinie erfolgt die Antragstellung über die zuständige Wohnraumförderstelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Die genaue Verfahrensbeschreibung steht im jeweiligen Programmleitfaden der IB.SH.
Aspekt | Kurzinfo |
---|---|
Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – je Richtlinie |
Zielgruppe | Eigennutzer; ggf. Vermieter – Details programmabhängig |
Kombination | Pflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle/IB.SH und/oder Hausbank; Angebot und Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Schleswig-Holstein; Einkommens- und Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der Wohnraumanpassung des Landes Schleswig-Holstein über die IB.SH. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand.
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.