Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift bei Rollstuhl
- Handläufe, Türverbreiterungen
Rheinland-Pfalz unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den kompakten Überblick zur Wohnraumförderung der ISB: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden können. Dazu zählen das Überwinden von Stufen und Geschossen durch Treppenlifte innen und außen, Rollstuhl-Plattform- oder Hublifte, der Umbau von Bädern, Türverbreiterungen, Handläufe sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Programmlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien, Einkommens- und Objektvoraussetzungen sowie die richtige Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, dann Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung.
In der Praxis kombinieren viele Antragstellende den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem ISB-Programm und gegebenenfalls einem ergänzenden Kredit. Damit die Prüfung zügig läuft, sollten Unterlagen vollständig sein: Angebot mit klaren Positionen, kurze Begründung des Bedarfs, Nachweise zum Objekt und – wenn geplant – Pflegegradbescheid sowie Vermieterzustimmung im Mietobjekt. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für Rheinland-Pfalz: direkte Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein Schritt-für-Schritt-Ablauf sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung stets den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden können.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131 6172-0
E-Mail: info@isb.rlp.de
Je nach Programmlinie erfolgt die Antragstellung über die zuständige Wohnraumförderstelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank bzw. einen Finanzierungspartner. Die genaue Verfahrensbeschreibung steht im jeweiligen Programmleitfaden.
Aspekt | Kurzinfo |
---|---|
Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – programmspezifisch |
Zielgruppe | Eigennutzer; ggf. Vermieter – Details je Richtlinie |
Kombination | Pflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle/ISB und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz; Einkommens- und Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz über die ISB. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Treppen, Bad, Zugang).
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.