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Landesprogramm Saarland – Wohnraumanpassung: Treppenlift & Barrierefreiheit

Das Saarland unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.

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  • barrierereduzierend
  • Treppenlift
  • Hausbank/Behördenweg

Was die Wohnraumanpassung im Saarland leistet

Mit der Wohnraumanpassung unterstützt das Saarland Umbauten, die Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern reduzieren. Dazu zählen das Überwinden von Stufen und Geschossen durch Treppenlifte innen und außen, Rollstuhl-Plattform- oder Hublifte, bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Handläufe sowie barrierearme Wege im Außenbereich. Je nach Programmlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, als zinsgünstiges Darlehen oder in Kombination. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien, Einkommens- und Objektvoraussetzungen sowie die richtige Reihenfolge: zunächst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, anschließend Antragstellung und erst nach Bewilligung die Beauftragung.

In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert. Ergänzend kommen kommunale Programme und gegebenenfalls ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen in Betracht. Für eine zügige Bearbeitung sollten Unterlagen vollständig sein: Angebot mit klaren Positionen und Fotos oder Skizzen zur Treppensituation, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt. In Mietobjekten ist die Vermieterzustimmung vorzulegen. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Auf dieser Seite findest du Kontakt und Eckpunkte für das Saarland sowie einen schlanken Vordruck für die Beantragung.

Kontakt – Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)

Hauptanschrift

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 3033-0
E-Mail: info@sikb.de

Wohnraumförderstellen

Zentrale Ansprechpartner in den Landkreisen und der Landeshauptstadt Saarbrücken. Zuständige Stelle bitte bei Kommune oder Kreis erfragen; viele Anträge laufen im Hausbankprinzip über die eigene Bank.

Wichtig: Unterlagen vollständig vorbereiten, Bewilligung abwarten und erst danach beauftragen.

Fakten kompakt (Programmstand stets prüfen)

AspektKurzinfo
FörderzielBarrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege)
FörderartZuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – je Richtlinie
ZielgruppeEigennutzer; ggf. auch Vermieter – Details programmabhängig
KombinationPflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich
AntragswegWohnraumförderstelle/SIKB und/oder Hausbank; Angebot und Nachweise beilegen

Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.

Typisch förderfähig (Auswahl)

Treppen & Zugang

  • Treppenlift innen/außen
  • Plattform- oder Hublift (Rollstuhl)
  • Handläufe, Türverbreiterungen

Bad & Sanitär

  • Bodengleiche Dusche
  • Halte- und Stützsysteme
  • Barrierearme Sanitärobjekte

Außenbereich

  • Rampen/Podeste
  • Barrierearme Wege
  • Wetterschutz & Entwässerung

Wer kann profitieren?

Eigennutzer

Selbstgenutztes Wohneigentum im Saarland; Einkommens- und Richtlinienvorgaben beachten.

Vermieter

Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.

Kombination

Pflegekassenzuschuss bis 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.

So gehst du vor (empfohlene Reihenfolge)

  1. Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme)
  2. Kontakt zur Wohnraumförderstelle/SIKB und – falls vorgesehen – Hausbank einbinden
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe Vordruck) und Antrag einreichen
  4. Bewilligung abwarten; danach Auftrag erteilen
  5. Einbau, Abnahmeprotokoll, Rechnung – Nachweise für Auszahlung/Erstattung

Vordruck Beantragung – Wohnraumanpassung Saarland

Unterlagenliste

  • Personen- und Objektdaten (Eigentum oder Mietobjekt mit Zustimmung)
  • Nachweis Bedarf: Pflegegradbescheid oder medizinische Begründung (falls vorhanden)
  • Treppenlift-Angebot mit Fotos/Skizzen (Start, Wende/Podest, Ziel, Parkposition, Steckdose)
  • Kurzbegründung: Sicherer Etagenwechsel, Erhalt der Selbstständigkeit, Entlastung der Pflegeperson

Musteranschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Förderung eines barriere­reduzierenden Umbaus (Treppenlift)
im Rahmen des Landesprogramms Saarland über die Wohnraumförderstelle bzw. SIKB.
Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid,
Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen.

Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält
die Selbstständigkeit im Wohnumfeld.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Hinweis: Je nach Programm erfolgt die Abwicklung über Wohnraumförderstelle/SIKB und/oder Hausbank. Den aktuellen Ablauf stets vorab klären.

Beispiele – Orientierung für die Finanzierung

SzenarioKostenPflegekasseLand/KommunalKredit (optional)Eigenanteil
Gerade innen3.400 €4.000 €0 €
Kurve innen8.200 €4.000 €1.500 €Kredit2.700 €
Außen6.200 €4.000 €1.000 €1.200 €

Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.

Wichtige Hinweise

Programmstand

Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.

Kombination

Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.

FAQ – Landesprogramm Saarland

Wer ist Ansprechpartner?
Je nach Programmlinie die Wohnraumförderstelle vor Ort, die SIKB und/oder die Hausbank.
Fördert das Programm Treppenlifte?
Treppenlifte zählen zu barriere­reduzierenden Maßnahmen und können förderfähig sein – programmspezifische Richtlinien beachten.
Wie kombiniere ich Pflegekasse und Landesmittel?
Pflegekassenzuschuss separat beantragen; Anrechnung im Landesprogramm klären; Kredit kann ergänzen.

Glossar – kurz erklärt

Hausbankprinzip

Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.

Barrierearme Modernisierung

Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Treppen, Bad, Zugang).

Abnahme

Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.

Ihr Ansprechpartner
Yvonne Franke

Yvonne Franke

Treppenlift-Berater

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