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LFI MV – Wohnraumanpassung in Mecklenburg-Vorpommern: Treppenlift & Barrierefreiheit

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du einen kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, Schritt-für-Schritt-Ablauf und einen Vordruck für die Beantragung.

  • Landesförderung M-V
  • barrierereduzierend
  • Treppenlift
  • Hausbank/Behördenweg

Was die Wohnraumanpassung in M-V leistet

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden können. Im Fokus stehen das Überwinden von Stufen und Geschossen (Treppenlifte innen und außen, Plattform-/Hublifte), Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Richtlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination mit weiteren Bausteinen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen, Einkommens-/Objektvoraussetzungen sowie die richtige Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, anschließend Antragstellung – und erst nach Bewilligung die Beauftragung. In der Praxis wird die Landesförderung oft mit dem Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kann ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen genutzt werden.

Für eine zügige Prüfung sollten die Unterlagen vollständig sein: Angebot (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme) mit Fotos/Skizzen, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt; in Mietobjekten zusätzlich die Vermieterzustimmung. Nach der Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite fasst die praxisrelevanten Eckpunkte für M-V zusammen: direkte Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.

Kontakt – Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)

Besucheradresse

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363-0
Telefax: 0385 6363-1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Postanschrift & Hinweis

Postfach 160255, 19092 Schwerin
Antragstellung je nach Richtlinie über zuständige Stelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Den genauen Verfahrensweg bitte im aktuellen Programmleitfaden prüfen.

Wichtig: Unterlagen vollständig vorbereiten, Bewilligung abwarten und erst danach beauftragen.

Fakten kompakt (Programmstand stets prüfen)

AspektKurzinfo
FörderzielBarrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege)
FörderartZuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen (richtlinienabhängig)
ZielgruppeEigennutzer; ggf. Vermieter – Details je Richtlinie
KombinationPflegekassenzuschuss, kommunale Mittel; Kredit ergänzend
AntragswegLFI/Kommunalstelle und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen

Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.

Typisch förderfähig (Auswahl)

Treppen & Zugang

  • Treppenlift innen/außen
  • Plattform-/Hublift (Rollstuhl)
  • Handläufe, Türverbreiterungen

Bad & Sanitär

  • Bodengleiche Dusche
  • Halte- und Stützsysteme
  • Barrierearme Sanitärobjekte

Außenbereich

  • Rampen/Podeste
  • Barrierearme Wege
  • Wetterschutz & Entwässerung

Wer kann profitieren?

Eigennutzer

Selbstgenutztes Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern; Einkommens-/Richtlinienvorgaben beachten.

Vermieter

Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.

Kombination

Pflegekassenzuschuss bis 4.000 € je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.

So gehst du vor (empfohlene Reihenfolge)

  1. Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme)
  2. Kontakt zur zuständigen Stelle/LFI und – falls vorgesehen – Hausbank einbinden
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe Vordruck) und Antrag einreichen
  4. Bewilligung abwarten; danach Auftrag erteilen
  5. Einbau, Abnahmeprotokoll, Rechnung – Nachweise für Auszahlung/Erstattung

Vordruck „Beantragung LFI M-V – Wohnraumanpassung“

Unterlagenliste

  • Personen- und Objektdaten (Eigentum oder Mietobjekt mit Zustimmung)
  • Nachweis Bedarf: Pflegegradbescheid oder medizinische Begründung (falls vorhanden)
  • Treppenlift-Angebot mit Fotos/Skizzen (Start, Wende/Podest, Ziel, Parkposition, Steckdose)
  • Kurzbegründung: Sicherer Etagenwechsel, Erhalt der Selbstständigkeit, Entlastung der Pflegeperson

Musteranschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Förderung eines barriere­reduzierenden Umbaus (Treppenlift)
im Rahmen der Wohnraumanpassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid,
Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen.

Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält
die Selbstständigkeit im Wohnumfeld.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Hinweis: Je nach Programm erfolgt die Abwicklung über LFI, Kommunalstelle und/oder Hausbank. Den aktuellen Ablauf stets vorab klären.

Beispiele – Orientierung für die Finanzierung

SzenarioKostenPflegekasseLand/KommunalKredit (optional)Eigenanteil
Gerade innen3.400 €4.000 €0 €
Kurve innen8.200 €4.000 €1.500 €Kredit2.700 €
Außen6.200 €4.000 €1.000 €1.200 €

Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.

Wichtige Hinweise

Programmstand

Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.

Kombination

Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.

FAQ – LFI M-V Wohnraumanpassung

Fördert das LFI M-V Treppenlifte?
Treppenlifte zählen zu barriere­reduzierenden Maßnahmen und können förderfähig sein – genaue Richtlinie prüfen.
Wie kombiniere ich Pflegekasse und Landesmittel?
Pflegekassenzuschuss separat beantragen; Anrechnung im Landesprogramm klären; Kredit kann ergänzen.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Je nach Programm über LFI/Kommunalstelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank.

Glossar – kurz erklärt

Hausbankprinzip

Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.

Wohnraumanpassung

Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand.

Abnahme

Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.

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Yvonne Franke

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