Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform-/Hublift (Rollstuhl)
- Handläufe, Türverbreiterungen
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du einen kompakten Überblick: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, Schritt-für-Schritt-Ablauf und einen Vordruck für die Beantragung.
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden können. Im Fokus stehen das Überwinden von Stufen und Geschossen (Treppenlifte innen und außen, Plattform-/Hublifte), Türverbreiterungen, Handläufe, bodengleiche Duschen sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Richtlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination mit weiteren Bausteinen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen, Einkommens-/Objektvoraussetzungen sowie die richtige Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung, anschließend Antragstellung – und erst nach Bewilligung die Beauftragung. In der Praxis wird die Landesförderung oft mit dem Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert; ergänzend kann ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen genutzt werden.
Für eine zügige Prüfung sollten die Unterlagen vollständig sein: Angebot (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme) mit Fotos/Skizzen, kurze Begründung des Bedarfs sowie Nachweise zum Objekt; in Mietobjekten zusätzlich die Vermieterzustimmung. Nach der Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite fasst die praxisrelevanten Eckpunkte für M-V zusammen: direkte Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein schlanker Ablaufplan sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363-0
Telefax: 0385 6363-1212
E-Mail: info@lfi-mv.de
Postfach 160255, 19092 Schwerin
Antragstellung je nach Richtlinie über zuständige Stelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank. Den genauen Verfahrensweg bitte im aktuellen Programmleitfaden prüfen.
Aspekt | Kurzinfo |
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Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen (richtlinienabhängig) |
Zielgruppe | Eigennutzer; ggf. Vermieter – Details je Richtlinie |
Kombination | Pflegekassenzuschuss, kommunale Mittel; Kredit ergänzend |
Antragsweg | LFI/Kommunalstelle und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern; Einkommens-/Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 € je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der Wohnraumanpassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand.
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.