Treppen & Zugang
- Treppenlift innen/außen
- Plattform- oder Hublift (Rollstuhl)
- Handläufe, Türverbreiterungen
Das Land Niedersachsen unterstützt barrierearme Umbauten im Bestand. Hier findest du den schnellen Überblick zur Wohnraumförderung über die NBank: Kontakt, Fakten, förderfähige Maßnahmen wie Treppenlifte, der formale Ablauf und ein Vordruck für die Beantragung.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bündelt Programme, mit denen barrierearme Modernisierungen in Bestandswohnungen und -häusern finanziert werden können. Dazu zählen das Überwinden von Stufen und Geschossen durch Treppenlifte (innen und außen), Rollstuhl-Plattform- oder Hublifte, der Umbau von Bädern, Türverbreiterungen, Handläufe sowie barrierearme Zugänge im Außenbereich. Je nach Programmlinie erfolgt die Unterstützung als Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen oder als Kombination; maßgeblich sind die gültigen Richtlinien, Einkommens- und Objektvoraussetzungen. In der Praxis wird die Landesförderung häufig mit dem Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert, ergänzend sind kommunale Programme oder ein Kredit für barrierereduzierendes Umbauen möglich.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Zuerst ein Angebot mit fixer Leistungsbeschreibung (Schiene, Sitz, Strom, Montage, Abnahme), dann Antragstellung – und erst nach Bewilligung die Beauftragung. Für eine zügige Prüfung sollten Unterlagen vollständig sein: Angebot, kurze Begründung des Bedarfs, Nachweise zum Objekt und – falls geplant – Pflegegradbescheid sowie Vermieterzustimmung im Mietobjekt. Nach Bewilligung folgen Einbau, Abnahmeprotokoll und Rechnung als Auszahlungsnachweise. Diese Seite bündelt die praxisrelevanten Eckpunkte für Niedersachsen: direkte Kontaktwege, eine Faktentabelle, typische förderfähige Maßnahmen, ein Schritt-für-Schritt-Ablauf sowie ein Vordruck für die Beantragung. Bitte prüfe vor Einreichung stets den aktuellen Programmstand, da Richtlinien und Budgets fortgeschrieben werden können.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-0
E-Mail: info@nbank.de
Je nach Programmlinie erfolgt die Antragstellung über die zuständige Wohnraumförderstelle und/oder im Hausbankprinzip über deine Bank bzw. einen Finanzierungspartner. Die genaue Verfahrensbeschreibung steht im jeweiligen Programmleitfaden.
Aspekt | Kurzinfo |
---|---|
Förderziel | Barrierereduzierung im Bestand (Treppenlift, Badumbau, Türen, Wege) |
Förderart | Zuschuss und/oder zinsgünstiges Darlehen – programmspezifisch |
Zielgruppe | Eigennutzer; ggf. Vermieter – Details je Richtlinie |
Kombination | Pflegekasse, kommunale Mittel; Kredit als Ergänzung möglich |
Antragsweg | Wohnraumförderstelle/NBank und/oder Hausbank; Angebot & Nachweise beilegen |
Konditionen, Höchstbeträge, Bagatellgrenzen und Fristen programmabhängig; aktuellen Stand vor Antrag prüfen.
Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen; Einkommens-/Richtlinienvorgaben beachten.
Förderfähige Anpassungen zur Barrierereduzierung im Bestand; mietrechtliche Vorgaben beachten.
Pflegekassenzuschuss bis 4.000 € je pflegebedürftiger Person kann den Eigenanteil zusätzlich senken.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus (Treppenlift) im Rahmen der niedersächsischen Wohnraumförderung über die NBank. Beigefügt: Angebot (Fix-Leistungen), Fotos/Skizzen, ggf. Pflegegrad-Bescheid, Eigentums-/Mietnachweis mit Zustimmung sowie weitere geforderte Unterlagen. Begründung: Der Treppenlift ermöglicht den sicheren Etagenwechsel und erhält die Selbstständigkeit im Wohnumfeld. Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Datum, Kontakt]
Szenario | Kosten | Pflegekasse | Land/Kommunal | Kredit (optional) | Eigenanteil |
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Gerade innen | 3.400 € | 4.000 € | – | – | 0 € |
Kurve innen | 8.200 € | 4.000 € | 1.500 € | Kredit | 2.700 € |
Außen | 6.200 € | 4.000 € | 1.000 € | – | 1.200 € |
Beispiele zur Orientierung. Reale Werte nach Richtlinie, Aufmaß und Bescheid.
Förderdetails wie Zins, Höchstbeträge und Fristen regelmäßig prüfen.
Zuschüsse können angerechnet werden. Bedingungen je Richtlinie beachten.
Kein Rechtsanspruch. Bewilligung im Rahmen verfügbarer Mittel und Richtlinien.
Antragstellung und Abwicklung über die eigene Bank; Förderbank refinanziert oder verbilligt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Treppen, Bad, Zugang).
Dokumentierte Übergabe mit Funktionsfahrten; Grundlage für Auszahlung.