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25.10.2025 2 Min Lesezeit · Redaktion

Barrierefreiheit im Brandschutz: Neue Anforderungen für Wohngebäude und Aufzüge

Brandschutz wird barrierefrei gedacht: Neue Normen sollen Menschen mit Einschränkungen besser schützen und Evakuierungssysteme verbessern.

Beim Thema Brandschutz geht es längst nicht mehr nur um Rauchmelder und Feuerlöscher. Im Zuge der aktuellen Diskussion um ein barrierefreies Bauen rücken Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zunehmend in den Fokus. Experten und Fachverbände fordern, dass Sicherheitskonzepte künftig inklusiv geplant werden müssen – also auch jene schützen, die sich im Ernstfall nicht eigenständig in Sicherheit bringen können.

Nach Informationen aus Fachkreisen soll 2026 eine überarbeitete Fassung der DIN 18040 und der Technischen Baubestimmungen erscheinen. Geplant ist, dass Brandschutzmaßnahmen künftig „barrierefrei nutzbar“ sein müssen. Das betrifft Aufzüge, Fluchtwege und Notrufsysteme ebenso wie akustische und visuelle Alarme. Für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen sollen kombinierte Warnsysteme Standard werden, bei denen Licht-, Vibrations- und Tonsignale gleichzeitig eingesetzt werden.

Auch Treppenlifte und Hublifte rücken in diesem Zusammenhang stärker ins Blickfeld. Betreiber müssen künftig dokumentieren, wie die Anlagen im Brandfall deaktiviert oder aus dem Gefahrenbereich entfernt werden können. Fachbetriebe empfehlen, schon bei der Planung die elektrische Trennung und sichere Parkposition festzulegen. Hinweise dazu finden sich in unseren Bereichen Treppenlift Einbau und Hublift, wo technische Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen beschrieben sind.

Besonders kritisch sind mehrgeschossige Gebäude, in denen Aufzüge im Brandfall automatisch stillgelegt werden. Hier sollen neue Konzepte greifen, die sogenannte „Rettungsebene“ schaffen: ein Zwischenbereich mit Rauchschutz, der von der Feuerwehr gezielt angesteuert wird. Erste Pilotprojekte laufen bereits in Hamburg und München. Für Neubauten mit barrierefreien Wohnungen könnten solche Lösungen bald Pflicht werden.

Brandschutz wird damit zum Teil der Barrierefreiheit. „Ein Haus gilt nur dann als barrierefrei, wenn auch im Notfall niemand ausgeschlossen ist“, heißt es aus dem Bundesverband Gebäude- und Sicherheitstechnik. Die Umstellung betrifft Planer, Architekten, Hersteller und Betreiber gleichermaßen. Neben der Technik geht es auch um Organisation: Evakuierungspläne, Schulungen und regelmäßige Übungen gehören künftig zum Standard in Einrichtungen mit erhöhtem Pflege- oder Betreuungsbedarf.

Fazit: Die Verbindung von Brandschutz und Barrierefreiheit markiert einen wichtigen Schritt in Richtung inklusives Bauen. Wer heute schon modernisiert oder neu baut, sollte Aufzüge, Lifte und Notrufsysteme so planen, dass sie im Ernstfall sicher bleiben – und niemand auf Hilfe von außen angewiesen ist.

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