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20.12.2025 1 Min Lesezeit · Redaktion

Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden: Länder prüfen Nachrüstpflichten für Rathäuser, Schulen und Ämter

Mehrere Länder prüfen, ob öffentliche Gebäude verbindlich nachgerüstet werden müssen. Im Fokus: Zugang, Aufzug, Sanitär und Leitsysteme.

Mehrere Bundesländer prüfen derzeit, ob öffentliche Gebäude verpflichtend barrierefrei nachgerüstet werden müssen. Im Fokus stehen Rathäuser, Bürgerämter, Schulen, Bibliotheken sowie Kultur- und Sporteinrichtungen. Hintergrund sind wiederkehrende Beschwerden über fehlende Zugänge, unzureichende Sanitärlösungen und schwierige Wegeführung für Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen.

Diskutiert werden Mindeststandards wie stufenlose Eingänge, barrierefreie WC-Anlagen, verständliche Beschilderung und in mehrgeschossigen Gebäuden funktionierende Aufzugslösungen. In älteren Bestandsgebäuden gelten Treppen häufig als größtes Hindernis. Viele Kommunen setzen bislang auf Einzellösungen oder temporäre Hilfen, doch Länder prüfen nun, ob daraus verbindliche Vorgaben werden sollen.

Für Kommunen ist das Thema auch finanziell relevant: Nachrüstungen können teuer sein, gleichzeitig steigen die Erwartungen an Teilhabe und gleichberechtigten Zugang. Deshalb wird parallel über Fördermodelle nachgedacht, die Umbauten in kommunalen Gebäuden gezielt unterstützen. Für private Haushalte ist die Debatte ein Signal: Barrierefreiheit wird zunehmend als Standard verstanden, nicht als Sonderwunsch.

Fazit: Kommt eine Nachrüstpflicht, dürfte sich Barrierefreiheit schneller im öffentlichen Raum durchsetzen. Entscheidend wird sein, ob Länder die Kommunen finanziell begleiten und praxisnahe Übergangsfristen schaffen.

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Elke Viehweg
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