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20.10.2025 2 Min Lesezeit · Redaktion

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft: Was das für Webseiten, Rechner und Treppenlift-Apps bedeutet

Seit 28.06.2025 gilt das BFSG. Wir erklären, welche Pflichten jetzt für digitale Angebote rund um Treppenlifte gelten und wo Sie starten sollten.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden. Es verpflichtet Anbieter, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für die Treppenlift-Branche betrifft das vor allem: Webseiten, Preis- und Förderrechner, Anfrageformulare sowie App-basierte Bedien- oder Servicefunktionen. Wer hier schwächelt, verliert Nutzer und riskiert Ärger – wer sauber umsetzt, gewinnt Vertrauen und Sichtbarkeit.

Praktische Folgen: Formulare müssen per Tastatur bedienbar sein, Labels und Fehlermeldungen klar ausgezeichnet, Kontraste ausreichend, Inhalte mit Screenreadern verständlich. Auch Remote- oder Service-Apps von Liften brauchen barrierearme Navigation und eindeutige Statusmeldungen. Unternehmen, die das ernst nehmen, senken Supportaufwand und erhöhen Abschlussquoten, weil Anträge vollständig und fehlerarm durchlaufen.

Vorgehen in drei Schritten: 1) Audit Ihrer Seiten und Tools (WCAG-Check, Kontraste, ARIA-Attribute), 2) Priorisierte Korrekturen an kritischen Pfaden (Anfrage, Förderrechner, Kontakt), 3) Kontinuierliche Tests mit echten Nutzerinnen und Nutzern. Für Nutzer finden sich hilfreiche Übersichten zu Produkten und Maßnahmen in unseren Bereichen Barrierefreies Wohnen und Treppenlift Typen. So wird digitale Zugänglichkeit kein Feigenblatt, sondern ein echter Service-Vorteil.

Ausblick: Die Behörden werden das Thema schrittweise kontrollieren. Wer jetzt investiert, vermeidet spätere Hauruck-Aktionen und positioniert sich als verlässlicher Partner für eine älter werdende Gesellschaft – online wie offline.

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Peter Neumaier
Wussten Sie schon, dass man gebrauchte Lifte auch zurückverkaufen kann?