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19.10.2025 2 Min Lesezeit · Redaktion

Bundesbarrierefreiheitsplan: Was Kommunen im Gebäudebestand leisten sollen

Geplante Maßnahmen könnten Barrierefreiheit im Bestand beschleunigen – mit Folgen für Eigentümer, WEGs und Dienstleister.

Ein neuer Bundesbarrierefreiheitsplan nimmt verstärkt den Gebäudebestand ins Visier. Ziel ist, Zugänglichkeit nicht nur im Neubau, sondern endlich auch in bestehenden Wohnhäusern verbindlich voranzubringen. Diskutiert werden Mindeststandards für Erschließung, Orientierung und Sicherheit – etwa bessere Beleuchtung, kontrastreiche Beschilderung und barrierearme Erreichbarkeit von Hauseingängen. Für Treppenhäuser rücken technische Hilfen wie Treppenlifte, Plattform- und Hublifte stärker in den Fokus.

Kommunen sollen künftig verbindlicher prüfen, wo Barrieren bestehen und welche Maßnahmen priorisiert werden. Das könnte Fördermittel zielgenauer lenken, birgt aber auch Konfliktpotenzial in Eigentümergemeinschaften. Wichtig deshalb: transparente Verfahren, klare Prioritäten und pragmatische Lösungen, die zur Bausubstanz passen. Technische Steckbriefe, die Platzbedarf, Traglasten und Rettungswege berücksichtigen, erleichtern Entscheidungen im Haus – vom Eingangsbereich bis zum Dachgeschoss.

Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich eine systematische Bestandsaufnahme: Engstellen, Podeste, Türbreiten, Stromanschlüsse, Fluchtwege. Auf dieser Basis lassen sich Varianten vergleichen – vom Sitzlift entlang einer geraden Treppe bis zur Plattformlösung für Rollstuhlnutzer. Grundwissen zu Lifttypen finden Sie in unserer Übersicht Treppenlift Typen, Hinweise zu Ablauf, Aufmaß und Abnahme im Bereich Treppenlift Einbau.

Wenn Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden, steigen die Chancen auf sichtbare Fortschritte. Gleichzeitig braucht es Fachkräfte, klare Zuständigkeiten und verlässliche Zeitpläne, damit Vorhaben nicht im Verwaltungsstau hängen bleiben. Für Dienstleister bedeutet das mehr Beratungsaufwand, aber auch neue Möglichkeiten, standardisierte Lösungen mit belastbaren Zeit- und Kostenrahmen anzubieten.

Fazit: Ein verbindlicher Bundesbarrierefreiheitsplan kann den Bestand endlich in Bewegung bringen. Entscheidend wird sein, dass Vorgaben realistisch sind, Förderbahnen funktionieren und Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden – dann profitieren am Ende alle Hausgemeinschaften.

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