Im Bundestag gab es in der laufenden Haushaltswoche deutliche Kritik: Im Entwurf für 2026 fehlt das Programm „Altersgerechtes Umbauen“. Gleichzeitig verweist die Regierung auf höhere Ansätze beim sozialen Wohnungsbau und eine schrittweise Erhöhung der Städtebauförderung ab 2026. Für Haushalte, die auf Zuschüsse für konkrete Umbauten wie Treppenlifte gesetzt haben, bedeutet das vor allem eines: mehr Eigenanteil und die Notwendigkeit, regionale und kassenbezogene Alternativen konsequent zu nutzen.
Was jetzt zählt: dokumentierte Planung, sauberer Kostenvoranschlag, frühzeitige Antragstellung und das Kombinieren der verbleibenden Förderungspfade. Prüfen Sie parallel zur Pflegekasse die Lage vor Ort. Beispielhaft zeigen Kommunen bereits eigene Programme, etwa für barrierefreie Praxisumbauten in München mit festen Budgets und klaren Fristen. Solche Initiativen sind nicht 1:1 auf private Wohnungen übertragbar, signalisieren aber, dass auf kommunaler Ebene Bewegung möglich ist.
Für die Praxis empfehlen wir eine zweigleisige Strategie: Erstens die Nutzung des Kassen-Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 € pro Person), zweitens die Recherche lokaler Fördertöpfe und Stiftungen. Wichtig bleibt, Anträge vor Beginn der Maßnahme zu stellen, Fotodokumentation und Aufmaß beizulegen und die Alltagsrelevanz des Umbaus klar herauszuarbeiten. Konkrete Leitfäden zu Antrag, Unterlagen und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie in unseren Bereichen Pflegekasse und Treppenlift Förderung.
Timing: Änderungen an den Einzelplänen sind noch in der Bereinigungssitzung möglich, die Schlussabstimmung zum Haushalt 2026 ist für Ende November terminiert. Bis dahin heißt es: Projekte nicht auf Eis legen, sondern förderfähig vorbereiten, damit bei neuen Fenstern schnell entschieden werden kann.