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23.10.2025 3 Min Lesezeit · Redaktion

Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen“ entfällt 2026 – was das für Eigentümer bedeutet

Das Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen“ läuft 2026 aus. Wir erklären, welche Alternativen bleiben und wie Sie Zuschüsse kombinieren können.

Das Bundesprogramm „Altersgerechtes Umbauen“ wird ab 2026 eingestellt. Im neuen Haushaltsentwurf taucht kein eigener Förderposten mehr auf – eine Nachricht, die Eigentümer, Mieter und Handwerksbetriebe gleichermaßen betrifft. Seit seiner Einführung war das Programm eine der wichtigsten Säulen für barrierefreies Wohnen in Deutschland. Nun müssen Betroffene auf Landesmittel, kommunale Programme und Pflegekassenzuschüsse ausweichen, um Umbauten wie Treppenlifte, Rampen oder bodengleiche Duschen zu finanzieren.

Die Streichung wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Begründet wird sie mit der Zusammenführung von Förderstrukturen und dem Fokus auf Energieeffizienzprogramme. Doch Branchenverbände warnen: Ohne gezielte Mittel für Barrierefreiheit geraten die Bemühungen um altersgerechtes Wohnen ins Stocken. In Deutschland leben über 17 Millionen Menschen über 65 Jahre, der Bedarf an barrierefreien Wohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem. Nur etwa drei Prozent aller Bestandswohnungen gelten als wirklich barrierefrei.

Für Betroffene heißt das: ab 2026 kein direkter Zuschuss mehr aus Bundesmitteln. Doch es gibt Alternativen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen lässt sich dieser Betrag vervielfachen. Darüber hinaus bieten viele Städte und Bundesländer eigene Programme an, etwa München, Hannover oder Hamburg, die über regionale Fördertöpfe Zuschüsse für barrierefreie Umbauten vergeben. Eine Übersicht finden Sie in unseren Bereichen Treppenlift Förderung und Pflegekasse.

Fachbetriebe berichten bereits von längeren Entscheidungsphasen bei Kunden, die auf neue Bundesmittel gehofft hatten. Besonders bei Treppenliften, die oft eine individuelle Maßanfertigung erfordern, führt Unsicherheit zu Verzögerungen. Dabei gilt: Förderanträge sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet und eingereicht werden, auch wenn die Herkunft der Mittel sich ändert. Wichtig sind vollständige Unterlagen – Aufmaß, Kostenvoranschlag, Fotodokumentation und Begründung des Bedarfs. So lassen sich kommunale Zuschüsse und Pflegekassenmittel kombinieren.

Langfristig wird diskutiert, ob die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Nachfolgeprogramm auflegen könnte. Ein Entwurf befindet sich in Prüfung, allerdings frühestens mit Start 2026. Bis dahin gilt Übergangsbetrieb – und Eigeninitiative. Wer sein Zuhause barrierefrei gestalten möchte, sollte sich frühzeitig informieren, denn regionale Förderfenster öffnen und schließen schnell. Gerade im sogenannten „Windhundprinzip“ entscheidet oft der Zeitpunkt der Antragstellung über Erfolg oder Ablehnung.

Fazit: Der Wegfall des Programms „Altersgerechtes Umbauen“ ist ein Rückschlag, aber kein Stillstand. Barrierefreies Wohnen bleibt förderfähig – nur über andere Kanäle. Wer sich rechtzeitig informiert, Unterlagen vorbereitet und Zuschüsse kombiniert, kann sein Projekt auch 2026 erfolgreich umsetzen.

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